Ein neuer Monat ist da, und das bedeutet, dass Veränderungen kommen. Vom Mindestlohn und Änderungen des COVID-Status bis hin zur jährlichen Steuererklärung und der Abgabe der Grundsteuer gibt es viele Dinge, auf die Expats in Deutschland achten müssen, wenn wir uns auf den Weg in den Oktober 2022 machen.
- Der Mindestlohn in Deutschland wird erneut erhöht
2022 war ein gutes Jahr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die den Mindestlohn beziehen: Nachdem der Mindeststundenlohn zunächst im Januar und dann noch einmal im Juli angehoben wurde, steigt er ab dem 1. Oktober 2022 erneut von 10,45 auf 12 Euro pro Stunde Stunde. - Neue COVID-Regeln treten in Kraft
Die neuen COVID-Regeln „Oktober bis Ostern“ in Deutschland treten am 1. Oktober 2022 in Kraft und gelten bis zum 7. April 2023. Das neue Infektionsschutzgesetz gibt den Bundesländern zwar auch die Möglichkeit, bei Bedarf eigene Beschränkungen umzusetzen, schreibt aber eine Reihe vor landesweiter Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus im Herbst und Winter, darunter:
Masken in Fernzügen
FFP2-Masken in deutschen Krankenhäusern und Arztpraxen
Regelmäßige Tests für Besucher und Personal in Gesundheitseinrichtungen
An Flughäfen und in Flugzeugen gilt keine Maskenpflicht mehr.
- Änderungen der Impfstatusregeln
Ab dem 1. Oktober ändern sich auch die Kriterien, nach denen jemand als „vollständig geimpft“ definiert wird, leicht. Künftig gelten Sie nur noch als vollständig geimpft, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
Sie haben drei COVID-Impfungen erhalten (die letzte muss mindestens drei Monate nach der zweiten gegeben worden sein).
Sie haben zwei COVID-Impfungen erhalten und vor Ihrer ersten Impfung bei einem Antikörpertest positiv auf COVID getestet oder wurden zu irgendeinem Zeitpunkt bei einem PCR-Test positiv auf COVID getestet.
- Die Gaspreisobergrenze tritt in Kraft
Die Bundesregierung hat angekündigt, Pläne für eine umstrittene Gasabgabe, die es den Energieversorgern ermöglicht hätte, einen Aufschlag von 2.419 Cent pro Kilowattstunde zu erheben, aufzugeben und stattdessen eine Gaspreisobergrenze einzuführen, um die Preise für Menschen zu senken, die mit steigenden Stromrechnungen zu kämpfen haben . Die Regierung wird die Differenz zwischen dem gedeckelten Preis und den Preisen, die die Importeure tatsächlich zahlen, ausgleichen. Es ist nicht klar, wo genau die Obergrenze festgelegt wird, aber die Minister haben versprochen, dass die Erleichterung so schnell wie möglich eingeführt wird. - Mehrwertsteuer auf Gas reduziert
Fest steht aber, dass die Bundesregierung ab Oktober Verbraucher in Deutschland entlasten wird, indem sie die Mehrwertsteuer auf Gas senkt. Die Steuer auf den Gasverbrauch wird mindestens bis März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Die Einsparungen sollen direkt an die Verbraucher weitergegeben werden. - Die Grundsteuererklärung muss eingereicht werden
Da Deutschland ab 2025 sein Grundsteuersystem komplett umgestalten will, sind Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung bei ihrem Landesfinanzamt abzugeben. Allerdings erweist sich das Formular als recht kompliziert bis zum Abschluss und Renditen bislang sehr gering, wird allgemein damit gerechnet, dass das Bundesfinanzministerium diesen Oktober die Frist verlängern wird. - Frist für die jährliche Steuererklärung
Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung verpflichtet sind, müssen dies in der Regel bis spätestens 31. Juli des Folgejahres tun. Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Finanzamt jedoch beschlossen, die Frist in diesem Jahr um drei Monate zu verlängern, sodass die Steuererklärung 2021 bis zum 31. Oktober 2022 ausgefüllt werden kann. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, ist die Frist noch später. Wenn Sie freiwillige Steuererklärungen abgeben möchten (d. h. versuchen, eine Rückerstattung zu erhalten), müssen Sie Ihre Steuererklärung für 2018 bis zum 31. Dezember 2022 einreichen. - Einkommensgrenze für Minijobs steigt
Um Änderungen beim Mindestlohn Rechnung zu tragen und geringfügig Beschäftigten mehr Geld und Flexibilität zu geben, ändert die Regierung ihre Verdienstgrenzen für sogenannte Minijobverträge (nicht steuer- und sozialversicherungspflichtige Jobs). Die neue Verdienstgrenze basiert auf einem Mindeststundenlohn von 12 Euro und 10 Wochenarbeitsstunden und wurde von 450 auf 520 Euro pro Monat angehoben. Auch für Midijobber gilt eine höhere Grenze von 1.300 bis 1.600 Euro. - Telekom-Gebühren für den Festnetzanschluss steigen
Ab dem 1. Oktober berechnet die Telekom für Kunden mit Festnetzanschluss 2 Euro zusätzlich. Die Änderung gilt sowohl für Bestands- als auch für Neukunden im privaten und gewerblichen Bereich. Wer den Anbieter wechseln möchte, kann dies innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Wechsels kostenlos tun. - Neue Fragen für die Fahrtheorieprüfung
Der neue Monat bedeutet auch eine Umstrukturierung des Fragenkatalogs für Fahrtheorieprüfungen, wobei einige alte Fragen überarbeitet und neue hinzugefügt werden. Wer in Deutschland Auto fahren lernt, muss 52 dieser Fragen beantworten – und die Prüfung ist notorisch knifflig! Nur 70 Prozent der Lernenden haben in den letzten Jahren bestanden.
- Uhren gehen zurück
Das Wetter draußen wird langsam herbstlich und der Oktober bringt eine Veränderung, die sich wirklich wie Wintereinbruch anfühlt: Die Uhren werden in der Nacht von Samstag, dem 29. Oktober auf Sonntag, dem 30. Oktober, zurückgestellt, was uns eine zusätzliche Stunde im Bett verschafft. Die Abende werden plötzlich viel dunkler erscheinen. - Heckenschnitt wieder erlaubt
Und schließlich wird es begeisterte Gärtner freuen zu hören, dass sie ihre Hecken, Sträucher und Bäume wieder so richtig austoben können. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen den Monaten März und September einen „übermäßigen Rückschnitt“ zum Schutz der Lebensräume von Vögeln und anderen Tieren, aber außerhalb dieser Monate darf nach Herzenslust geschoren werden.