Warum deutsche Arbeitgeber Dank eines wegweisenden Gerichtsurteils in dieser Woche müssen Unternehmen in Deutschland bald die Arbeitszeiten aller ihrer Mitarbeiter erfassen. Hier erfahren Sie, was Mitarbeiter über die Änderungen wissen müssen.
Was ist los?
Diese Woche hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärt, dass Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeiten aller ihrer Arbeitnehmer erfassen müssen. Die Entscheidung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 zurück, in dem festgestellt wurde, dass die Mitgliedstaaten Systeme zur Erfassung der wöchentlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer einführen sollten.
Bis vor kurzem wurde in Deutschland jedoch nichts unternommen, um die neuen Regeln durchzusetzen. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in dieser Woche soll das ändern.
Warum sollten sie die Arbeitszeiten der Menschen verfolgen wollen?
Hauptgrund ist laut EuGH der Schutz der Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten und unbezahlten Überstunden.
In einem sogenannten Vertrauenssystem, in dem von den Arbeitnehmern einfach erwartet wird, dass sie die Stunden in ihrem Vertrag erfüllen, können Überstunden leichter unbemerkt bleiben und Verstöße gegen das Arbeitsrecht untergehen.
Bei einer systematischen Erfassung von Arbeitszeiten, argumentiert der EuGH, sei dies weitaus seltener der Fall.
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OK. Aber welche Regeln gelten jetzt?
Derzeit sind Unternehmen in Deutschland nicht verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen – es gibt jedoch einige Ausnahmen.
Beispielsweise sind Unternehmen nach dem Mindestlohngesetz verpflichtet, die Stunden ihrer Arbeitnehmer mit Mindestlohn zu verfolgen. In bestimmten Branchen wie der Bau- und Gastronomiebranche werden auch Stunden erfasst, um illegalen oder ausbeuterischen Arbeitspraktiken vorzubeugen. Von den Arbeitgebern wird auch erwartet, dass sie Aufzeichnungen führen, wenn ihre Angestellten an Sonn- und Feiertagen arbeiten oder Überstunden machen (d. h. mehr als acht Stunden am Tag arbeiten).
Es gibt jedoch keine pauschale Verpflichtung für Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter im Auge zu behalten, was bedeutet, dass sich die meisten eher auf das vertrauensbasierte System verlassen.
Muss ich dann anfangen, mich im Büro einzustempeln?
Das könnte eine Option sein, aber es ist möglich, dass Unternehmen versuchen werden, etwas mehr High-Tech als das zu entwickeln. Das Arbeitszeitgesetz ist jedoch nicht spezifisch dafür, welche Methode Unternehmen verwenden sollten, um die Dienstpläne ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen, sodass sowohl handschriftliche als auch elektronische Aufzeichnungen eine Option sind.
Basierend auf dem, was einige Unternehmen bereits tun, sind Stundenzettel, Excel-Tabellen und Apps zur Zeiterfassung möglich. Das Urteil des EuGH sieht allerdings vor, dass das System sowohl nachvollziehbar als auch fälschungssicher sein muss – darauf müssen Arbeitgeber achten.
Wie wird sich das auf mein Arbeitsleben auswirken?
Laut Gregor Thüsing, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, könnte das Urteil das Verhältnis von Arbeitgebern zu ihren Arbeitnehmern grundlegend verändern. Während Branchen wie die Gastronomie schon länger die Arbeitszeiten ihrer Arbeitgeber erfassen, soll dies nun auf die rund 45 Millionen Beschäftigten in ganz Deutschland ausgeweitet werden, sagte Thüsing der Tagesschau.
Viele Menschen sind an das Vertrauensmodell gewöhnt, bei dem Mitarbeiter eigenständig über ihre Arbeitszeit entscheiden können. Nach dem Urteil des BAG dürfte damit Schluss sein.
Experten prognostizieren, dass an diesem Punkt wahrscheinlich zwei wichtige Dinge passieren werden: Die Arbeitnehmerrechte werden wahrscheinlich in einigen Aspekten gestärkt, während die Arbeitgeber auch viel mehr Kontrolle über das Arbeitsleben ihrer Arbeitnehmer haben werden.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leisteten im vergangenen Jahr 4,5 Millionen Menschen in Deutschland Überstunden – und ein Fünftel davon ohne Zuschlag. Die BAG erhofft sich von der neuen Zeiterfassungsregelung ein Ende dieser Art der Ausbeutung und der Normalisierung überhöhter Arbeitszeiten.
Auf der anderen Seite könnten Chefs versucht sein, viel strenger mit ihren Mitarbeitern umzugehen und viel mehr Kontrolle über ihre Zeitpläne auszuüben.
Aber ich arbeite von zu Hause aus. Darf ich das noch?
Derzeit ist unklar, wie das Urteil neben der Umstellung auf flexiblere Arbeitsregelungen umgesetzt wird. Während der Pandemie wurde die Arbeit von zu Hause aus für viele Büroangestellte zur Norm, und eine große Anzahl von Unternehmen hat sich dafür entschieden, die Fernarbeit auch nach der Lockerung der Covid-Maßnahmen beizubehalten.
Nun befürchten einige Kritiker, dass das Urteil dieser Art von populärer Regelung ein Ende bereiten könnte, da die Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeiter nicht übermäßig viele Stunden aus der Ferne arbeiten.
Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), glaubt jedoch, dass die beiden Dinge nichts miteinander zu tun haben.
„Die Arbeitszeiterfassung ist nicht gleichzusetzen mit der Präsenz an einem Ort – zum Beispiel im Büro“, sagte sie der Tagesschau.