Die Bundesregierung plant eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Unter anderem soll die Einbürgerung erleichtert werden. Bundeskanzler Scholz wirbt für Veränderungen.
Berlin (dpa) – Die Bundesregierung will die rechtlichen Hürden für die Einbürgerung abbauen und die deutsche Staatsbürgerschaft auch bei langjährig in Deutschland lebenden Ausländern aktiv fördern. Das gaben Bundeskanzler Olaf Scholz und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Titel „Deutschland. Einwanderungsland. Dialog für Teilhabe und Respekt“.
„Eine Demokratie lebt von der Mitsprache der Menschen“, sagte Scholz und erklärte, es sei wichtig, dass die Kluft zwischen der etablierten Bevölkerung und denjenigen, die sich für das Land entschieden hätten, nicht zu groß sei. Der Kanzler sagte, er sei in seiner Zeit als Erster Bürgermeister Hamburgs bei Einbürgerungsfeiern immer sehr bewegt gewesen. Mit Blick auf den bisher in der Regel notwendigen Verzicht auf die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes sagte Scholz: „Ich habe nie verstanden, warum wir darauf bestanden haben.“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, es sei ihr persönlich ein Anliegen, Menschen aus der sogenannten Gastarbeitergeneration die Einbürgerung zu erleichtern. Sie sieht dies auch als eine Frage der Fairness. Nach einem Referentenentwurf des Innenministeriums soll die Staatsbürgerschaft nach nur fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland statt wie bisher nach acht Jahren verliehen werden. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll dies bereits nach drei Jahren möglich sein – wenn beispielsweise Zuwanderer besondere schulische oder berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement vorweisen oder besonders gute Sprachkenntnisse besitzen. Die genauen Pläne werden noch in der Regierung diskutiert.